Ratgeber
Gewerbeabfallverordnung 2026: Was sich für Metallabfälle in Handwerk und Bau ändert
Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung 2026 macht aus der Getrennthaltung eine Belegpflicht. Für Metallabfälle ist das vergleichsweise einfach umzusetzen.
Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) 2026 ändert weniger an der Frage, ob Betriebe ihre Abfälle trennen müssen, als an der Frage, wie sie das belegen. Für Metallabfälle aus Handwerk und Bau ist das eine gute Nachricht: Metall lässt sich vergleichsweise einfach getrennt halten, und mit dem Wiegeschein gibt es einen Beleg, der ohnehin bei jeder Abholung entsteht. Dieser Ratgeber fasst zusammen, was sich ändert und was Sie konkret tun sollten.
Die Änderungen der Novelle im Überblick
| Thema | Regelung nach der Novelle | Was das für Metall heißt |
|---|---|---|
| Dokumentation | nur noch per Foto, Liefer- oder Wiegeschein, Entsorgungsvertrag und Nachweisen; der Lageplan entfällt als zulässige Form | Wiegeschein je Abholung und Fotos der getrennten Behälter werden zum Standard |
| Bagatellgrenze | steigt von 5 auf 10 kg pro Woche | wer regelmäßig Containermengen erzeugt, liegt in aller Regel darüber |
| Bagatellgrenze Bau | steigt von 0,5 auf 1 m³ | auf Abbruch- und Rückbaubaustellen schnell erreicht |
| Gemische | Behälter mit Gemischen müssen enthaltene Störstoffe ausweisen | Metall im Mischcontainer bedeutet zusätzlichen Kennzeichnungsaufwand |
| Vorbehandlung | 85 % Sortierquote, 30 % Recyclingquote; bei 90 % getrennter Erfassung und Verwertung entfällt die weitere Vorbehandlung | konsequent getrenntes Metall hilft, die 90 % zu erreichen |
| Prüfung | Sachverständige beauftragt die Behörde, nicht mehr der Betrieb; Kosten nur bei bestätigten Unregelmäßigkeiten | Unterlagen müssen für einen fremden Prüfer ohne Erklärung verständlich sein |
Welche Belege jetzt zählen
Die wichtigste Änderung für den Alltag betrifft die Dokumentation. Bisher konnten Betriebe die Getrennthaltung auch mit einem Lageplan belegen, auf dem die Behälter eingezeichnet waren. Diese Form fällt weg. Zulässig sind nur noch Belege, die zeigen, dass tatsächlich getrennt gesammelt und abgegeben wurde:
- Fotos der getrennten Behälter an ihrem Standort
- Lieferscheine über die Abgabe an den Entsorger
- Wiegescheine mit Datum, Sorte, Menge und Abnehmer
- Entsorgungsverträge, vor allem bei regelmäßiger Abholung
- weitere Nachweise, etwa bei gefährlichen Abfällen die dafür vorgeschriebenen Nachweise
Für Metall ist der Wiegeschein der stärkste dieser Belege. Er entsteht bei der Verwiegung ohnehin, er nennt die Menge in Kilogramm oder Tonnen, und er lässt sich einer Sorte und einem Datum zuordnen. Wer zusätzlich vor jeder Abholung ein Foto des Behälters macht, hat die Getrennthaltung doppelt belegt.
Sprechen Sie mit Ihrem Entsorger ab, dass bei getrennter Sammlung jede Sorte als eigene Position auf dem Wiegeschein erscheint. Ein Wiegeschein, auf dem nur „Schrott“ steht, belegt die Menge, aber nicht die Trennung.
Gemische und Störstoffe: warum der Mischcontainer unattraktiv wird
Für gemischt gesammelte Abfälle gilt nach der Novelle eine zusätzliche Pflicht: Behälter mit Gemischen müssen die enthaltenen Störstoffe ausweisen. Auf einer Baustelle, auf der Metall, Holz, Kunststoff und Dämmstoff in denselben Container wandern, entsteht damit Aufwand, der bei getrennter Sammlung gar nicht anfällt.
Dazu kommt der wirtschaftliche Effekt. Metall im Gemisch verliert seinen Materialwert, weil es erst aussortiert werden muss. Buntmetall wie Kupfer oder Messing, das im Mischcontainer landet, wird im Zweifel wie Stahl-Mischschrott bewertet. Wie groß der Abstand zwischen den Sorten ist, zeigt der Preismonitor: Stahl-Mischschrott liegt aktuell bei 0,13–0,18 €/kg, Kupfer Millberry bei 9,99–10,98 €/kg.
Was Handwerk und Bau jetzt konkret tun sollten
Im Handwerksbetrieb mit festem Standort ist die Umstellung überschaubar:
- Sorten festlegen Mindestens Stahl und Eisen getrennt von Buntmetall und Edelstahl. Welche Aufteilung sich in Ihrer Branche bewährt, zeigen die Seiten für Metallbau und Kfz-Werkstätten.
- Behälter kennzeichnen Jeder Behälter bekommt ein Schild mit der Sorte. Das hilft den Mitarbeitenden und macht die Fotos aussagekräftig.
- Belege sammeln Wiegeschein je Abholung und Foto vor der Abholung, abgelegt an einem Ort.
- Lageplan ersetzen Wer bisher mit einem Lageplan dokumentiert hat, stellt auf Fotos um.
Auf der Baustelle ist es schwieriger, weil Platz knapp ist und mehrere Gewerke gleichzeitig arbeiten. Bewährt hat sich, Metall beim Rückbau früh auszubauen und einen eigenen Container dafür vorzusehen, statt es später aus dem Gemisch zu sortieren. Die Bagatellgrenze für Bauabfälle von 1 m³ bietet auf einer Abbruchbaustelle kaum Spielraum. Mehr dazu auf der Seite Abbruch und Rückbau.
In Produktionsbetrieben mit laufender Stellung gehört die Dokumentation in den Entsorgungsvertrag: Sorten, Behälter, Turnus und Wiegeschein je Abholung. Einzelheiten auf der Seite Industrie und Produktion.
Wer prüft – und was das für Ihre Unterlagen bedeutet
Bisher haben Betriebe den Sachverständigen für die Prüfung selbst beauftragt. Nach der Novelle übernimmt das die Behörde. Kosten entstehen dem Betrieb nur, wenn Unregelmäßigkeiten bestätigt werden. Für ordentlich dokumentierende Betriebe ist das eine Entlastung. Gleichzeitig wählen Sie den Prüfer nicht mehr selbst aus. Ihre Unterlagen müssen deshalb so geordnet sein, dass ein Außenstehender sie ohne Erklärung nachvollziehen kann.
Achten Sie auch darauf, wem Sie Ihr Metall übergeben. Ein Abnehmer, der weder eine Anzeige nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz noch ein Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb vorweisen kann, ist ein Risiko für Ihre Dokumentation. Schrottgeier vermittelt Anfragen nur an Fachbetriebe, die diese Nachweise vorgelegt haben – die vollständige Liste der geprüften Unterlagen steht auf der Seite Schrottcontainer für Gewerbe.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Ratgeber fasst die wesentlichen Änderungen der GewAbfV-Novelle 2026 auf Grundlage öffentlicher Quellen zusammen. Welche Pflichten, Quoten und Ausnahmen für Ihren Betrieb im Einzelnen gelten, hängt von Art und Menge der Abfälle ab. Verbindliche Auskunft gibt die zuständige Abfallbehörde, bei Fragen zur Auslegung eine auf Abfallrecht spezialisierte Kanzlei.
Dieser Hinweis ersetzt keine Rechtsberatung.
Schrottcontainer mit Wiegeschein anfragen
Postleitzahl eingeben, Sorten und Menge beschreiben, Angebot eines geprüften Fachbetriebs erhalten.
Container anfragenHäufige Fragen zur GewAbfV-Novelle 2026
Reicht ein Lageplan noch als Nachweis für die Getrennthaltung?
Nein. Nach der Novelle fällt der Lageplan als zulässige Form der Dokumentation weg. Zulässig sind Fotos, Liefer- und Wiegescheine, Entsorgungsverträge und weitere Nachweise.
Gilt die Bagatellgrenze von 10 kg pro Woche auch für Bauabfälle?
Für Bauabfälle gilt eine eigene Grenze. Sie steigt mit der Novelle von 0,5 auf 1 m³.
Darf ich Metall weiter im Mischcontainer sammeln?
Die Novelle verlangt, dass Behälter mit Gemischen die enthaltenen Störstoffe ausweisen. Das bedeutet zusätzlichen Aufwand, und das Metall verliert im Gemisch seinen Materialwert. Ein eigener Metallbehälter ist in der Regel einfacher.
Wer trägt die Kosten der Sachverständigenprüfung?
Die Behörde beauftragt den Sachverständigen. Der Betrieb trägt die Kosten nur, wenn Unregelmäßigkeiten bestätigt werden.
Quellen: IHK Rheinhessen, Gewerbeabfallverordnung – Änderungen 2026; Stadt Neumünster, Merkblatt Abfallrecht für den Schrotthandel; Kreislaufwirtschaftsgesetz § 53; Preise: Preismonitor schrottgeier.de, Stand .
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