Container für Betriebe
Schrottcontainer für Kfz-Werkstätten
Bremsscheiben, Auspuffanlagen, Felgen: In der Werkstatt fällt jeden Tag Metall an. Dazwischen liegen Abfälle, die im Schrottcontainer nichts verloren haben.
- Wiegeschein je Abholung
- Nachweis nach GewAbfV
- Geprüfte Fachbetriebe
Ein Schrottcontainer für Kfz-Werkstätten steht selten lange leer. Bei jedem Bremsenservice, jedem Auspufftausch und jedem Felgenwechsel kommt Metall dazu. Gleichzeitig ist die Werkstatt der Ort, an dem die meisten Abfälle anfallen, die gerade nicht in den Schrottcontainer gehören: Batterien, Altöl, Filter, Betriebsflüssigkeiten. Wer beides sauber trennt, erzielt einen besseren Materialwert und hat bei einer Prüfung nichts zu erklären.
Was aus der Werkstatt in den Schrottcontainer gehört
Bremsscheiben und Bremstrommeln sind eine eigene Handelssorte. Sie bestehen aus Grauguss, sind kompakt und schwer – genau das Material, das eine Mulde schnell füllt. Bremsscheiben notieren aktuell bei 0,18–0,23 €/kg und damit über Stahl-Mischschrott mit 0,13–0,18 €/kg. Ein eigener Behälter lohnt sich deshalb schon bei mittlerem Durchsatz. Alte Bremsbeläge gehören nicht in diesen Behälter – fragen Sie den Fachbetrieb, wie er sie übernimmt.
Auspuffanlagen bestehen je nach Fahrzeug aus Stahl oder Edelstahl. Mittel- und Endschalldämpfer aus Stahl können in den Mischschrott. Edelstahlanlagen lohnen einen eigenen Behälter, siehe Edelstahlpreise. Katalysatoren und Dieselpartikelfilter gehören nicht in den Mischschrott – trennen Sie sie ab und geben Sie bei der Anfrage an, dass sie anfallen.
Alufelgen gehören zum Aluminium, aber nur ohne Reifen, Ventile und Auswuchtgewichte. Die Gewichte bestehen aus anderem Metall und mindern sonst den Wert. Stahlfelgen gehen in den Mischschrott. Mehr zu den Aluminiumsorten auf der Seite Aluminiumpreise.
Karosserieteile und Kleinteile aus der Unfallinstandsetzung – Kotflügel, Türen, Querträger, Halter – sind überwiegend Stahl. Teile aus Aluminium trennen Sie ab, wenn sie in nennenswerter Menge anfallen.
| Sorte | Ankauf €/kg | €/t | Berechnungsbasis | Takt |
|---|---|---|---|---|
| Edelstahl V2Achargierfähig, 1.4301 | 0,60–0,75 | 602–748 | Nickelanteil 8 % · Faktor 54–67 % | täglich |
| Stahl-MischschrottSorte 3 / E3, haufwerksfaehig | 0,13–0,18 | 130–180 | Destatis-Index GP09-383222000 | monatlich |
| BremsscheibenGrauguss, ohne Beläge | 0,18–0,23 | 180–230 | Destatis-Index GP09-383222000 | monatlich |
Was nicht in den Schrottcontainer gehört
An dieser Grenze entscheidet sich, ob der Container ein Beleg für saubere Entsorgung ist oder ein Problem bei der nächsten Prüfung.
- Altfahrzeuge: Ein ganzes Fahrzeug ist kein Schrott für den Container. Altfahrzeuge dürfen nur zu anerkannten Annahmestellen gebracht und nur in zertifizierten Demontagebetrieben zerlegt werden.
- Starterbatterien: Sammeln und befördern darf sie nur, wer eine gültige Erlaubnis hat und einen Sammelentsorgungsnachweis führt. Sie gehören nie lose zwischen den Schrott.
- Altöl, Ölfilter und Betriebsflüssigkeiten: Motoröl, Getriebeöl, Bremsflüssigkeit und Kühlmittel sowie Öl- und Kraftstofffilter laufen über eigene Entsorgungswege mit eigener Nachweisführung.
- Stoßdämpfer mit Ölfüllung: Nicht ungeprüft einwerfen. Klären Sie mit dem Fachbetrieb, ob und in welchem Zustand er sie annimmt.
- Altreifen: Sie gehören nicht zum Metallschrott, auch nicht auf der Felge.
Ein Fachbetrieb aus dem Schrottgeier-Netz hat vorab nachgewiesen, dass er angezeigt ist und – sofern er gefährliche Abfälle befördert – die Erlaubnis nach § 54 KrWG besitzt. Das heißt nicht, dass jeder Betrieb auch Batterien oder Altöl übernimmt. Fragen Sie danach ausdrücklich, wenn Sie alles aus einer Hand möchten.
Gefährliche Abfälle aus der Werkstatt
Für Starterbatterien, Altöl und andere gefährliche Abfälle gelten eigene Nachweispflichten, etwa Sammelentsorgungsnachweise und Übernahmescheine. Diese Pflichten ersetzt der Wiegeschein aus dem Schrottcontainer nicht. Welche Regeln im Einzelnen für Ihren Betrieb gelten, klären Sie mit Ihrem Entsorger oder der zuständigen Abfallbehörde.
Dieser Hinweis ersetzt keine Rechtsberatung.
So wird der Container zum sauberen Beleg
Nach der Novelle der Gewerbeabfallverordnung 2026 gelten als Dokumentation nur noch Foto, Lieferschein, Wiegeschein, Entsorgungsvertrag und vergleichbare Nachweise. In der Werkstatt bewährt sich eine einfache Routine:
- Feste Plätze Bremsscheiben, Mischschrott und Aluminium bekommen je einen eigenen Behälter, getrennt vom Bereich für Batterien und Altöl.
- Wiegeschein ablegen Jede Abholung mit Wiegeschein, abgelegt zusammen mit den Nachweisen für die gefährlichen Abfälle.
- Behälter fotografieren Ein Foto vor der Abholung belegt die Getrennthaltung und dass keine Störstoffe im Container lagen.
Mehr dazu im Ratgeber Gewerbeabfallverordnung 2026 für Metallabfälle.
Fertigen Sie selbst Teile oder Anbauten aus Stahl und Edelstahl, finden Sie weitere Hinweise auf der Seite für Metallbau und Schlosserei. Für größere Betriebe mit laufender Stellung passt die Seite Industrie und Produktion. Alle Branchen im Überblick: Schrottcontainer für Gewerbe. Wie sich die Preise zusammensetzen, zeigt der Preismonitor.
Häufige Fragen aus der Kfz-Werkstatt
Lohnt sich ein eigener Behälter für Bremsscheiben?
Meist ja. Bremsscheiben sind eine eigene Sorte und werden höher bewertet als Stahl-Mischschrott. Im gemischten Container gehen sie im Mischschrott auf. Aktuelle Richtwerte finden Sie auf der Seite Bremsscheiben-Preise.
Darf ein Unfallwagen zerlegt in den Container?
Nein. Altfahrzeuge dürfen nur zu anerkannten Annahmestellen gebracht und nur in zertifizierten Demontagebetrieben zerlegt werden. Einzelne Karosserieteile aus einer Reparatur sind dagegen normaler Metallschrott.
Nimmt der Fachbetrieb auch Starterbatterien mit?
Nur wenn er die nötige Erlaubnis hat und einen Sammelentsorgungsnachweis führt. Das ist nicht bei jedem Betrieb der Fall. Geben Sie in der Anfrage an, dass Batterien anfallen – dann weiß der Betrieb, worauf er sich vorbereiten muss.
Was passiert mit Katalysatoren?
Katalysatoren sind eine eigene Sorte und gehören nicht in den Mischschrott. Trennen Sie sie von der Auspuffanlage ab und sprechen Sie mit dem Fachbetrieb, ob er sie übernimmt oder an einen spezialisierten Abnehmer weitergibt.
Quellen: IHK Rheinhessen, Gewerbeabfallverordnung – Änderungen 2026; Stadt Neumünster, Merkblatt Abfallrecht für den Schrotthandel; Kreislaufwirtschaftsgesetz § 54; Preise: Preismonitor schrottgeier.de, Stand .