Standort
Altmetall in Halle (Saale): die Stadt bittet darum – und sagt, warum
In Halle kostet Metall nichts – auch nicht aus dem Umbau. Die Stadt erklärt dabei offen, was sie davon hat.
Gemeint ist hier Halle an der Saale in Sachsen-Anhalt, nicht Halle in Westfalen. Für Altmetall ist die Lage eindeutig: Metallabfälle sind auf allen drei Wertstoffmärkten der HWS gebührenfrei – und zwar in jeder Tabelle der Gebührensatzung. Selbst in der Liste für Bau- und Abbruchabfälle, in der Bauschutt 70 und gemischter Abfall 100 Euro je Kubikmeter kostet, sind „Metalle und Kabel ohne gefährliche Stoffe“ mit null angesetzt. Der zweite Weg ist die Sperrmüllabholung, einmal im Jahr und mit zwei Kubikmetern je Person im Haushalt. Der dritte ist der Verkauf – wobei die Stadt ausdrücklich darum bittet, ihr das Metall zu überlassen, und auch sagt, warum. Schrottgeier hat in Halle keinen Platz und keinen Lkw; wir geben deine Anfrage an einen geprüften regionalen Betrieb weiter.
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Drei Wertstoffmärkte, und Metall kostet überall nichts
Die Märkte liegen an der Äußeren Hordorfer Straße, in der Schieferstraße und an der Äußeren Radeweller Straße, mit Schadstoffannahme an allen drei Standorten. Was als Metallabfall gilt, listet die Abfallwirtschaftssatzung konkret auf: Kuchenbleche, Metallschränke und Regalträger, Ofenrohre, Zinkbadewannen, Metallbettgestelle, Eimer, Töpfe, Wäschepfähle sowie Fahrräder, Kinderroller und Schubkarren ohne Bereifung. Die Zinkbadewanne zeigt die hallesche Logik: Als Sanitäreinrichtung wäre sie kein Sperrmüll, als Metallabfall ist sie gebührenfrei.
Alles andere kostet, und die Freimengen hängen an einer Bedingung: Bei Sperrmüll, Kunststoff und Altholz ist der erste Kubikmeter nur frei, wenn für das Wohngrundstück aktuell eine Personengebühr erhoben wird. Danach kostet Sperrmüll 45,00 Euro je Kubikmeter, Kunststoff 60,00 Euro, Altholz 6,00 Euro. Für Metall gilt diese Staffel nicht – dort steht in jeder Zeile eine Null, auch für Betriebe.
| Standorte | 3 Wertstoffmärkte |
|---|---|
| Metallschrott | Metallabfälle sind gebührenfrei, auch die aus dem Umbau. Die Abfallgebührensatzung setzt den Abfallschlüssel 20 01 40 auf 0,00 Euro, und in der Bauabfall-Tabelle stehen „Metalle und Kabel ohne gefährliche Stoffe“ ebenfalls mit 0,00 Euro je Tonne und je Kubikmeter. Als Beispiele nennt die Abfallwirtschaftssatzung Kuchenbleche, Metallschränke und Regalträger, Ofenrohre, Zinkbadewannen, Metallbettgestelle, Eimer, Töpfe, Wäschepfähle sowie Fahrräder, Kinderroller und Schubkarren ohne Bereifung. |
| Elektroaltgeräte | Elektroaltgeräte nehmen alle drei Wertstoffmärkte an, auch Photovoltaikmodule. Bei mehr als 20 Geräten der Gruppen 1, 4 und 6 nach dem Elektrogesetz sind Ort und Zeitpunkt der Anlieferung vorab mit der HWS abzustimmen. Nicht vom Gerät umschlossene Altbatterien und Akkus sind vor der Abgabe zu trennen. Elektroaltgeräte aus Privathaushalten dürfen ausschließlich der Stadt, den Vertreibern oder den Herstellern überlassen werden; eine Überlassung an gemeinnützige oder gewerbliche Sammlungen ist unzulässig. |
| Mengenbegrenzung | Drei Wertstoffmärkte, und die Freimengen hängen an der Personengebühr. Bei Sperrmüll, Kunststoff und Altholz ist der erste Kubikmeter gebührenfrei – aber nur für Wohngrundstücke, für die in Halle aktuell eine Personengebühr erhoben wird. Danach kostet Sperrmüll 45,00 Euro je Kubikmeter, Kunststoff 60,00 Euro, Altholz 6,00 Euro. Bau- und Abbruchabfälle sind durchweg gebührenpflichtig: Bauschutt 70,00 Euro je Kubikmeter, gemischte Bau- und Abbruchabfälle 100,00 Euro, künstliche Mineralfasern 96,00 Euro. Metall bleibt in jeder dieser Tabellen bei null. |
| Nachweis | Die Freimengen und die gebührenfreie Grünabfallabgabe setzen voraus, dass für das Wohngrundstück eine Personengebühr nach der Abfallgebührensatzung erhoben wird; sie liegt bei 29,88 Euro je Person und Jahr mit berücksichtigter Eigenverwertung und 40,80 Euro ohne. Wie die Wertstoffmärkte das im Einzelfall prüfen, ist öffentlich nicht beschrieben. |
| Gewerbe | Für Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen gilt eine eigene Tabelle: Sperrmüll 248,22 Euro je Tonne oder 50,00 Euro je Kubikmeter, Holz ohne gefährliche Stoffe 44,58 Euro je Tonne. Bau- und Abbruchabfälle werden wie bei Privathaushalten berechnet – und damit bleibt Metall auch für Betriebe bei 0,00 Euro. Erfordert ein Abfall wegen seiner Zusammensetzung höheren Aufwand, setzt die HWS die Gebühr in Höhe des tatsächlichen Entsorgungsaufwands fest. |
Quelle: Abfallgebührensatzung der Stadt Halle (Saale) 2025–2026, Anlage Gebührentarif Ziffern 7 und 8; Abfallwirtschaftssatzung 2025–2026, §§ 11 und 14, abgerufen am 01.10.2026. Kommunale Regeln ändern sich – vor der Fahrt kurz prüfen.
Bei Elektrogeräten ist Halle ungewöhnlich deutlich: Die Satzung zählt Photovoltaikmodule dazu und bestimmt, dass Geräte aus Privathaushalten ausschließlich der Stadt, den Vertreibern oder den Herstellern zu überlassen sind – gemeinnützige oder gewerbliche Sammlungen sind unzulässig. Wer einen Zettel im Briefkasten findet, auf dem jemand Elektrogeräte mitzunehmen anbietet, sollte zweimal lesen; worauf zu achten ist, steht in Schrottsammler: was erlaubt ist. Welche Geräte unter das Elektrogesetz fallen, erklärt Elektroschrott: was dazugehört.
Warum Halle ausdrücklich um dein Altmetall bittet
Im Abfall-ABC der Stadt steht ein für eine Kommune ungewöhnlich offener Satz: „Überlassen Sie Ihre Metallabfälle der Stadt. Die erwirtschafteten Erlöse fließen in die Kalkulation der Abfallgebühren ein und können diese somit stabil halten.“ Das ist keine Floskel, sondern eine nachvollziehbare Rechnung: Halle finanziert die Abfallentsorgung über eine Personengebühr – 29,88 Euro je Person und Jahr mit berücksichtigter Eigenverwertung, 40,80 Euro ohne. Was die HWS für eingesammeltes Metall erlöst, mindert die Summe, die über diese Gebühr aufzubringen ist.
Die Bitte erklärt auch, warum Metall hier überall mit null Euro angesetzt ist: Die Stadt verdient am Material, nicht an der Annahme. Gleichzeitig gilt: Den eigenen Schrott aus Haushalt, Keller oder Sanierung darf eine Privatperson verkaufen, dafür braucht niemand ein Gewerbe – Ausweis, Beleg und die Grenze zur gewerblichen Tätigkeit ordnet Schrott privat verkaufen ein. Die ehrliche Abwägung: Bei einem Eimer Schrauben und einem Bettgestell bringt der Markt mehr als die Waage. Bei Kupferrohren, Messingarmaturen und Edelstahl ist es umgekehrt.
Eine harte Grenze bleibt
Bei Elektroaltgeräten ist nichts abzuwägen: Sie dürfen nach der Halleschen Abfallwirtschaftssatzung nur an die Stadt, den Handel oder die Hersteller gehen. Kein Sammler und kein Schrotthändler darf sie bei dir abholen.
Zwei Kubikmeter pro Kopf: so rechnet Halle den Sperrmüll
Die gebührenfreie Abholung gibt es einmal pro Jahr und Haushalt – haushaltsüblich sind dabei zwei Kubikmeter je im Haushalt lebender Person. Ein Vier-Personen-Haushalt hat acht Kubikmeter frei, ein Einpersonenhaushalt zwei. Bestellt wird über die „Abrufkarte für Sperrmüll“; abgeholt wird in der Regel binnen fünf Wochen, den Termin legt die HWS fest und teilt ihn mindestens drei Tage vorher mit. Für einen Wunschtermin muss die Abrufkarte drei Arbeitstage vorher vorliegen, dazu 20,00 Euro Termin-Gebühr in Vorkasse.
Zwei Vorgaben entscheiden, ob die Abrufkarte nutzbar ist. Erstens die Stückgrenze: höchstens 70 Kilogramm und 2,20 × 1,50 × 0,75 Meter je Einzelstück. Zweitens die Herkunft: Aus unbewohnten Grundstücken, Erholungsgrundstücken oder Gärten läuft die Abfuhr über Pressfahrzeug oder Absetzcontainer und wird nach Tonnen abgerechnet. Und beim Bereitstellen gilt eine leicht überlesene Zahl: höchstens 15 Meter bis zum nächstmöglichen Halteplatz des Sammelfahrzeugs.
| Abholung | Einmal im Jahr, aber 2 m³ je Person im Haushalt. Halle bemisst die haushaltsübliche Menge nach Köpfen: Ein Vier-Personen-Haushalt hat acht Kubikmeter frei, ein Single-Haushalt zwei. Abgeholt wird in der Regel innerhalb von fünf Wochen nach Eingang der Bestellung; den Termin legt die HWS fest und gibt ihn mindestens drei Tage vorher bekannt. |
|---|---|
| Anmeldung | Über die „Abrufkarte für Sperrmüll“, schriftlich oder online. Wer einen Wunschtermin will, muss die Abrufkarte spätestens drei Arbeitstage vorher einreichen und zahlt 20,00 Euro Termin-Gebühr je Terminvereinbarung, und zwar in Vorkasse. Ohne Abrufkarte – etwa bei Haushaltsauflösungen – läuft die Abfuhr über Pressfahrzeug oder Absetzcontainer: 20,00 Euro Anfahrt, 91,23 Euro je Tonne Beladung und 172,20 Euro je Tonne Entsorgung. |
| Metall dabei? | Metall läuft in Halle nicht über den Sperrmüll, sondern als eigene Wertstofffraktion. Kunststoff- und Metallabfälle werden getrennt voneinander an den Wertstoffmärkten angenommen oder auf Anforderung über einen gebührenpflichtigen Container abgefahren. Nicht zum Sperrmüll gehören Autowracks und Kfz-Zubehör, Abfälle von Bau- und Umbauarbeiten wie Türen, Fenster, Sanitäreinrichtungen und Heizungsanlagen, Parkett, Laminat, Decken- und Wandverkleidungen sowie leere Öltanks und Ölbehälter. |
| Elektrogeräte | Elektroaltgeräte sind kein Sperrmüll. Große oder schwere Geräte – Kühlgeräte, Haushaltsgroßgeräte, Bildschirmgeräte – holt die HWS nach Anmeldung über den „Abholantrag für Elektroaltgeräte“ kostenfrei ab, in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Kleingeräte dürfen nach vorheriger Abstimmung beigelegt werden; sonst gehen sie an das Schadstoffmobil oder in die gekennzeichneten Sammelbehälter im Stadtgebiet. |
| Menge | Einzelstücke dürfen 70 Kilogramm und die Maße 2,20 m × 1,50 m × 0,75 m nicht überschreiten – sonst ist die Abrufkarte nicht nutzbar. Dasselbe gilt, wenn die Menge die Vorgabe übersteigt oder der Sperrmüll aus unbewohnten Grundstücken, Erholungsgrundstücken oder Gärten stammt. Bereitgestellt wird bis 6 Uhr am Abholtag, frühestens am Vorabend, geordnet und auf befestigter Fläche – und der Bereitstellungsplatz darf höchstens 15 Meter vom nächstmöglichen Halteplatz des Sammelfahrzeugs entfernt liegen. |
Quelle: Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Halle (Saale) 2025–2026, § 12 Sperrmüll und § 14 Elektroaltgeräte; Abfallgebührensatzung, Anlage Gebührentarif Ziffer 6, abgerufen am 01.10.2026. Kommunale Regeln ändern sich – vor der Fahrt kurz prüfen.
Für Metall ist das ohnehin die zweite Wahl: Es ist in Halle kein Sperrmüll, sondern eine eigene Fraktion. Ausdrücklich draußen bleiben außerdem Türen, Fenster, Sanitäreinrichtungen, Heizungsanlagen, Parkett, Laminat, Decken- und Wandverkleidungen sowie leere Öltanks. Warum gerade der Öltank ein eigener Fall mit eigener Reihenfolge ist, steht in Öltank entsorgen.
Verkaufen in Halle: was wir vermitteln
Hallesche Schrotthändler listen wir nicht auf – weder mit Namen noch mit Adresse oder Telefonnummer. Ein Eintrag verrät nichts über die Einstufung an der Waage, und genau dort entscheidet sich, was ausgezahlt wird. Wir nehmen nur Betriebe auf, die ihre abfallrechtliche Anzeige oder ein Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb vorgelegt haben. Das Partnernetz ist noch im Aufbau – ob deine Postleitzahl abgedeckt ist, siehst du direkt im Formular.
Worauf du bei der Auswahl achten solltest, steht unter Schrotthändler in der Nähe finden; was ein Fachbetrieb lädt, unter Was wird abgeholt? Weil die Märkte Metall gebührenfrei annehmen, konkurriert in Halle kein Preis mit einer Gebühr, sondern nur mit dem Aufwand.
Woran der Erlös wirklich hängt
Die Spannen folgen den Börsennotierungen und dem Eurokurs. Sie gelten bundesweit und sind keine Zusage eines halleschen Betriebs; maßgeblich bleibt die Einstufung an der Waage. Stand der Werte: .
Regional wirkt nur der Fahrtweg. Alles hängt an der Sorte: Eisen ist Massenware, bezahlt wird für Kupfer, Messing, Aluminium und Edelstahl. Welcher Basiswert hinter jeder Spanne steht, zeigt der Preismonitor; warum Kleinmengen Abzüge bekommen, erklärt Schrottpreis bei Kleinmengen. Schätz vorher ab, was du bewegst:
Das Werkzeug braucht JavaScript. Die Zahlen dahinter stehen auch im Text dieser Seite.
Container im Straßenraum: Straßengruppe statt Zone
Auf dem Betriebsgelände selbst ist keine Erlaubnis nötig. Im öffentlichen Straßenraum beantragen Sie die Sondernutzung beim Team Sondernutzung, schriftlich und mindestens 14 Tage vor Beginn. Dazu gehören das Formular „Antrag auf Sondernutzung / Maßnahmebezogene Anhörung des Baulastträgers“, ein Lageplan 1:500 und ein Verkehrszeichenplan; für die Sperrung ist das Team Sperrungen zuständig. Begonnen werden darf erst mit der Erlaubnis, und übertragen werden darf sie nur mit Genehmigung der Stadt.
| Zuständig | Das Team Sondernutzung der Stadt Halle (Saale). Es sitzt im Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Umwelt und Sicherheit. Für Sperrungen und die verkehrsrechtliche Seite kommt das Team Sperrungen dazu; die Stadt empfiehlt, sich zuerst an das Team Sondernutzung zu wenden. |
|---|---|
| Antrag | Schriftlich mit dem Formular „Antrag auf Sondernutzung / Maßnahmebezogene Anhörung des Baulastträgers“, mit Angaben zu Standort, Art und Dauer sowie zur Größe der benötigten Flächen, dazu ein maßstabsgerechter Lageplan im Maßstab 1:500 und ein Verkehrszeichenplan. Gegebenenfalls kommen die Erlaubnis zum Aufbruch des öffentlichen Verkehrsraums oder eine Trassenzustimmung hinzu. Der Bescheid kann mit Auflagen, Bedingungen und Befristungen versehen werden. |
| Vorlauf | Mindestens 14 Tage vor Beginn der Nutzung, schriftlich. |
| Gebühr | 0,22 Euro je m² und Tag auf Fahrbahnen in Straßengruppe H. Schuttcontainer laufen unter Tarifstelle 9 des Gebührentarifs, zusammen mit Baustoffablagerung, Müllbehältern, Bau- und Arbeitsgeräten sowie Gerüsten. Auf Fahrbahnen gelten 0,22 Euro in Gruppe H, 0,19 Euro in Gruppe G und 0,16 Euro in Gruppe N; auf Geh- und Radwegen, Plätzen, in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen 0,20, 0,18 und 0,15 Euro. Halle staffelt nicht nach Zonen, sondern nach Straßengruppen: H sind Haupt- und Hauptgeschäftsstraßen, G Sammel- und Geschäftsstraßen, N alle übrigen Nebenstraßen; die Satzung listet die Straßen der Gruppen H und G namentlich auf. Dauerhaft aufgestellte Container ohne Baustellenbezug fallen unter Tarifstelle 11 und kosten 85,52 Euro je m² und Jahr zu kommerziellen und 58,03 Euro zu nicht-kommerziellen Zwecken. |
| Auflagen | Die Inanspruchnahme der Straße ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist; übertragen werden darf sie nur mit Genehmigung der Stadt. Die Gebühr entsteht mit der Erlaubnis und wird im Voraus fällig; die Stadt kann die Erteilung von der vorherigen Zahlung oder einem Kostenvorschuss abhängig machen. Verwaltungsgebühren nach der Verwaltungskostensatzung, Parkgebühren und die Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr bleiben daneben unberührt – die Sperrung wird also gesondert berechnet. Die Stadt haftet nicht für Schäden aus dem Zustand der Straße und nicht für die Sicherheit der eingebrachten Sachen; der Sondernutzer haftet für Schäden und dafür, dass die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird. Bei vorfristiger Aufgabe ist eine anteilige Erstattung nur in Ausnahmefällen möglich, Beträge unter 5,00 Euro werden nicht erstattet. Eine Mindestgebühr nennt die Satzung nicht. |
Quelle: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an Straßen in der Stadt Halle (Saale) (Sondernutzungsgebührensatzung, SR 3.04-2) vom 27.09.2023, Gebührentarif Tarifstellen 9 und 11 mit Straßengruppen H, G und N; Sondernutzungssatzung SR 3.03-2, § 6, abgerufen am 01.10.2026. Kommunale Regeln ändern sich – vor der Fahrt kurz prüfen.
Halle staffelt nicht nach Zonen, sondern nach Straßengruppen, und die Satzung listet die betroffenen Straßen namentlich auf: Gruppe H sind Haupt- und Hauptgeschäftsstraßen, Gruppe G Sammel- und Geschäftsstraßen, Gruppe N alle übrigen. Schuttcontainer laufen unter Tarifstelle 9, zusammen mit Baustoffablagerung, Bau- und Arbeitsgeräten und Gerüsten: auf der Fahrbahn 0,22 Euro in H, 0,19 in G und 0,16 in N je Quadratmeter und Tag, auf Geh- und Radwegen, Plätzen und in verkehrsberuhigten Bereichen 0,20, 0,18 und 0,15 Euro. Wichtig für Ihre Kalkulation: Verwaltungsgebühren, Parkgebühren und die Gebühr für die Sperrung bleiben nach § 1 der Satzung ausdrücklich unberührt – sie kommen obendrauf. Für Betriebe ist der verwogene Schrottcontainer zugleich Dokumentation; welche Belege die Novelle der Gewerbeabfallverordnung 2026 verlangt, steht in GewAbfV 2026 und Metall.
Das Werkzeug braucht JavaScript. Die Gebührensätze stehen auch in der Tabelle auf dieser Seite.
Der Rechner setzt den teuersten Satz an: Fahrbahn in Straßengruppe H mit 0,22 Euro je Quadratmeter und Tag. In einer Nebenstraße der Gruppe N sind es 0,16 Euro, auf dem Gehweg 0,15 Euro. Eine Mindestgebühr nennt die Satzung nicht. Nicht enthalten sind Verwaltungs- und Parkgebühren sowie die Gebühren für die Sperrung; verbindlich ist der Bescheid der Stadt.
Welche Behältergröße auf welche Fläche passt, steht unter Schrottcontainer für Gewerbe; worauf es bei Absicherung und Haftung ankommt, unter Container auf öffentlichem Grund.
Fragen aus Halle
Kostet die Abgabe von Altmetall am Wertstoffmarkt etwas?
Nein. Die Abfallgebührensatzung setzt Metalle (Abfallschlüssel 20 01 40) auf 0,00 Euro, und auch in der Tabelle für Bau- und Abbruchabfälle stehen Metalle und Kabel ohne gefährliche Stoffe mit null – anders als Bauschutt mit 70 Euro je Kubikmeter. Eine Freimenge brauchst du dafür nicht.
Muss ich mein Altmetall der Stadt überlassen?
Die Stadt bittet darum und begründet es: Die Erlöse aus dem Metall fließen in die Kalkulation der Abfallgebühren ein. Den eigenen Schrott als Privatperson zu verkaufen, ist davon unberührt. Anders ist es bei Elektroaltgeräten – die dürfen nach der Abfallwirtschaftssatzung nur an die Stadt, den Handel oder die Hersteller gehen.
Wie viel Sperrmüll habe ich frei?
Zwei Kubikmeter je im Haushalt lebender Person, einmal pro Jahr und Haushalt. Bei vier Personen sind das acht Kubikmeter. Bestellt wird über die Abrufkarte, abgeholt in der Regel innerhalb von fünf Wochen. Ein Wunschtermin kostet 20,00 Euro, zu zahlen im Voraus.
Mein Heizkörper wiegt mehr als 70 Kilo. Was jetzt?
Dann ist er kein Fall für die Abrufkarte – Einzelstücke über 70 Kilogramm oder über 2,20 × 1,50 × 0,75 Meter sind ausgeschlossen, und Heizungsanlagen zählen in Halle ohnehin nicht zum Sperrmüll. Am Wertstoffmarkt ist er dagegen gebührenfreies Metall. Alternativ fährt ihn ein Fachbetrieb mit.
Was kostet eine Mulde in einer halleschen Nebenstraße?
In Straßengruppe N 0,16 Euro je Quadratmeter und Tag auf der Fahrbahn, 0,15 Euro auf Geh- und Radwegen. Nur in den namentlich aufgeführten Haupt- und Hauptgeschäftsstraßen der Gruppe H gelten 0,22 beziehungsweise 0,20 Euro. Verwaltungsgebühr, etwaige Parkgebühren und die Gebühr für die Sperrung kommen dazu.
Kommunale Angaben für Halle (Saale):
- Stadt Halle (Saale), Abfall-ABC: Kunststoff- und Metallabfälle – gebührenfreie Abgabe und der Hinweis, Metallabfälle der Stadt zu überlassen, abgerufen am 01.10.2026
- HWS Halle: Abfallwirtschaftssatzung 2025–2026 (§ 11 Kunststoff- und Metallabfälle, § 12 Sperrmüll, § 14 Elektroaltgeräte) und Abfallgebührensatzung mit Gebührentarif, abgerufen am 01.10.2026
- HWS Halle: Sperrmüll und Elektrogeräte – einmal jährlich bis 2 m³ je Person gebührenfrei, kostenfreie Abholung großer Elektroaltgeräte, abgerufen am 01.10.2026
- HWS Halle: Sperrmüll einfach erklärt – Positiv- und Negativliste, Größen- und Gewichtsgrenzen (12.11.2025), abgerufen am 01.10.2026
- HWS Halle: Wertstoffmarkt – Standorte, Schadstoffannahme und Second-Hand-Container (Fundgrube), abgerufen am 01.10.2026
- Stadt Halle (Saale): Sondernutzungsgebührensatzung (SR 3.04-2) mit Gebührentarif und Straßengruppen, abgerufen am 01.10.2026
- Stadt Halle (Saale): Sondernutzungssatzung (SR 3.03-2), § 3 Erlaubnis, § 6 Erlaubnisantrag, § 7 Haftung, abgerufen am 01.10.2026
- Stadt Halle (Saale), Serviceportal: Sondernutzung des öffentlichen Raumes für Baumaßnahmen, Container, Materiallagerungen, abgerufen am 01.10.2026
Stand der Angaben
Gebührensätze, Personengebühr und Sperrmüllgebühren stammen aus der Abfallgebührensatzung der Stadt Halle (Saale) für 2025 und 2026, die Regeln zu Metall, Sperrmüll und Elektroaltgeräten aus der Abfallwirtschaftssatzung 2025–2026, §§ 11, 12 und 14; der Hinweis zu den Metallerlösen steht im Abfall-ABC der Stadt. Die Containergebühren beruhen auf der Sondernutzungsgebührensatzung vom 27. September 2023, Tarifstelle 9, die Straßengruppen auf dem Verzeichnis in Teil B; Frist und Unterlagen stehen in § 6 der Sondernutzungssatzung. Nicht veröffentlicht und deshalb hier nicht genannt: die Höhe der Verwaltungsgebühr und die Frage, wie die Märkte die Personengebühr prüfen. Verbindlich sind die Auskunft der HWS, der Bescheid der Stadt und die schriftliche Zusage des ausführenden Betriebs. Und zu unseren Partnern: Das gewerbliche Befördern gefährlicher Abfälle braucht eine Erlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz; zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben wird sie erlassen – darum sehen wir uns dieses Zertifikat an.
Dieser Hinweis ersetzt keine Rechtsberatung.
Container in Halle (Saale) anfragen
Für Betriebe, Hausverwaltungen und Baustellen: Wir leiten die Anfrage an einen geprüften Fachbetrieb im Gebiet weiter. Was im Antrag auf öffentlichem Grund steht, erklärt Container auf öffentlichem Grund; die Bauarten stehen unter Schrottcontainer für Gewerbe.