Ratgeber
Entsorgungsfachbetrieb: Was das Zertifikat bedeutet
Ein Zertifikat, das höchstens 18 Monate gilt und jedes Jahr neu überprüft wird: Hier steht, was drinsteht und wie du es prüfst.
Ein Entsorgungsfachbetrieb ist ein Betrieb, der Abfälle sammelt, befördert, lagert, behandelt, verwertet, beseitigt, mit ihnen handelt oder sie maklert – und der für eine oder mehrere dieser Tätigkeiten von einer technischen Überwachungsorganisation oder einer Entsorgergemeinschaft zertifiziert ist (§ 56 Absatz 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz). Das Zertifikat ist kein Siegel fürs Leben: Es darf höchstens 18 Monate gelten, und das Vorliegen der Voraussetzungen wird mindestens jährlich überprüft (§ 56 Absatz 3 KrWG). Geprüft werden Organisation, Ausstattung, die Tätigkeit selbst sowie Zuverlässigkeit und Fach- und Sachkunde des Personals. Für dich heißt das: Ein gültiges Zertifikat ist der beste einzelne Anhaltspunkt dafür, dass ein Betrieb sauber arbeitet – wenn du weißt, worauf du darin schaust.
Was geprüft wird und von wem
Zertifiziert wird nicht vom Staat, sondern von zwei Arten privater Stellen: von einer technischen Überwachungsorganisation – einem Zusammenschluss von Sachverständigen – oder von einer Entsorgergemeinschaft, einem anerkannten Zusammenschluss von Entsorgungsfachbetrieben (§ 56 Absatz 2 KrWG). Beide arbeiten nach denselben Vorgaben.
Das Zertifikat darf nur erteilt werden, wenn Organisation, personelle und gerätemäßige Ausstattung sowie die sonstige Ausstattung, die Tätigkeit selbst und die Zuverlässigkeit von Inhaber und Leitung den Anforderungen entsprechen – dazu die Fach- und Sachkunde der Beschäftigten (§ 56 Absatz 3 KrWG). Übersetzt in den Alltag eines Schrottplatzes heißt das: geeichte Waage und geeignete Lagerflächen, Fahrzeuge, die zur zertifizierten Tätigkeit passen, geordnete Abläufe für Annahme und Dokumentation, geschultes Personal und eine Betriebsleitung ohne einschlägige Vorgeschichte.
Die Überprüfung ist keine reine Aktenprüfung. Vorgesehen sind mindestens ein Vor-Ort-Termin des beauftragten Sachverständigen an jedem zu zertifizierenden Standort, dazu ein System zusätzlicher unangekündigter Besuche; nach fünf Jahren durchgehender Prüfung durch denselben Sachverständigen muss ein anderer übernehmen (§ 22 Entsorgungsfachbetriebeverordnung). Genau das unterscheidet das Zertifikat von einem Logo, das sich jeder auf die Website legen kann: Den Namen „Entsorgungsfachbetrieb“ und das Überwachungszeichen darf ein Betrieb nur führen, soweit und solange er zertifiziert ist (§ 56 Absatz 4 KrWG).
Wie du ein Zertifikat prüfst
Lass dir die Urkunde zeigen oder schicken – ein zertifizierter Betrieb hat sie griffbereit. Ihr Aufbau ist festgelegt: Das Zertifikat muss dem Vordruck der Entsorgungsfachbetriebeverordnung entsprechen (§ 25 EfbV). Vier Punkte reichen für eine schnelle Prüfung:
- Geltungsdauer Auf der Urkunde steht ein Satz in der Form „Das Zertifikat ist gültig bis zum …“. Liegt das Datum in der Vergangenheit, ist die Prüfung an dieser Stelle zu Ende. Mehr als 18 Monate Laufzeit darf dort nicht stehen.
- Ausstellende Stelle Oben steht die Zertifizierungsorganisation mit Namen und Anschrift, dazu ihr Zeichen und eine Zertifikatsnummer. Bei Zweifeln kannst du dort nachfragen.
- Tätigkeiten Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten, Beseitigen, Handeln, Makeln – aufgeführt je Standort. Wichtig ist, ob die Tätigkeit dabei ist, um die es dir geht. Ein Betrieb, der nur fürs Lagern zertifiziert ist, ist es nicht automatisch fürs Befördern.
- Abfallarten und Standorte Das Zertifikat nennt die Abfallarten, entweder pauschal oder einzeln mit den Abfallschlüsseln des Abfallverzeichnisses, und es bezeichnet die Standorte und Anlagen genau. Ein Zertifikat für einen anderen Standort desselben Unternehmens hilft dir nicht weiter.
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<a href="https://schrottgeier.de/ratgeber/entsorgungsfachbetrieb/"> <img src="https://schrottgeier.de/wp-content/themes/schrottgeier/assets/img/grafiken/efb-zertifikat-pruefen.svg" alt="Musterzertifikat eines Entsorgungsfachbetriebs mit fünf Prüfpunkten: Organisation, Standort, Tätigkeiten, Abfallarten, Gültigkeit" width="800"> </a> <p>Grafik: <a href="https://schrottgeier.de/">schrottgeier.de</a></p>
Zusätzlich gibt es ein öffentliches Verzeichnis: Die Länder führen ein bundesweit einheitliches elektronisches Entsorgungsfachbetrieberegister, das ständig zu aktualisieren und in geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen ist (§ 28 EfbV). Eingetragen werden die Zertifikate, die die Zertifizierungsorganisationen elektronisch übermitteln. Welche Oberfläche dein Bundesland dafür anbietet, erfährst du über die für Abfallwirtschaft zuständige Landesbehörde – eine einheitliche Adresse nennen wir hier bewusst nicht, weil sich Portale ändern und ein falscher Link schlechter ist als keiner.
Das Zertifikat sagt nichts über den Preis
Es belegt Organisation, Ausstattung und Fachkunde – nicht, dass ein Betrieb gut bezahlt oder fair einstuft. Beides prüfst du getrennt: Nachweise über das Zertifikat, Abrechnung über eine geeichte Waage und einen Beleg mit Sorte, Gewicht und Preis. Woran du das erkennst, steht auf der Seite Schrotthändler finden, die aktuellen Spannen im Preismonitor.
Brauche ich als Privatperson einen?
Ehrliche Antwort: vorgeschrieben ist es nicht. Wenn du eine Handvoll Heizkörper abholen lässt oder Kupferrohre zum Platz bringst, verlangt niemand von dir eine Zertifikatsprüfung. Sinnvoll ist sie trotzdem, weil sie dir zwei Fragen auf einmal beantwortet – ob der Betrieb angemeldet ist und ob er für das zertifiziert ist, was er bei dir tun soll. Die zweite Prüfliste für Sammler an der Haustür steht im Ratgeber Schrottsammler: Was sie dürfen.
Interessanter wird es mit dem Gewerbeschein. Wer gefährliche Abfälle sammelt, befördert, mit ihnen handelt oder sie maklert, braucht dafür grundsätzlich eine Erlaubnis; zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe sind davon ausgenommen, soweit sie für die erlaubnispflichtige Tätigkeit zertifiziert sind (§ 54 KrWG). Und seit der Novelle der Gewerbeabfallverordnung 2026 müssen Betriebe ihre Getrennthaltung belegen – per Foto, Lieferschein, Wiegeschein oder Entsorgungsvertrag. Wie das für Metall aussieht, steht auf den Seiten Dokumentation nach GewAbfV und Wiegeschein.
Ob in einem konkreten Betrieb darüber hinaus ein Entsorgungsfachbetrieb eingeschaltet werden muss, hängt von der Abfallart und vom jeweiligen Fachrecht ab. Das können wir dir hier nicht pauschal beantworten – diese Frage gehört zur zuständigen Abfallbehörde.
Was Schrottgeier prüft
Schrottgeier hat keinen eigenen Fuhrpark, kauft kein Metall an und führt keine Aufträge aus. Das Portal vermittelt deine Anfrage an einen regionalen Fachbetrieb – und der legt vorher seine Unterlagen vor, bevor er überhaupt Anfragen bekommt: die Anzeige nach § 53 KrWG oder ein Entsorgungsfachbetrieb-Zertifikat, die Erlaubnis nach § 54 KrWG, sofern gefährliche Abfälle befördert werden, Gewerbeanmeldung und Betriebshaftpflicht, die schriftliche Zusage, keine Elektroaltgeräte aus Privathaushalten mitzunehmen, und die Anzeige nach § 18 KrWG für Gebiete, in denen bei Privathaushalten gesammelt wird.
Das ist bewusst mehr Papier, als die Branche gewohnt ist – und der Grund, warum Schrottgeier kein Verzeichnis ist, in das sich jeder eintragen kann. Betriebe, die dazugehören möchten, finden die Anforderungen offen aufgelistet unter Partner werden.
Der rechtliche Rahmen kurz gefasst
Entsorgungsfachbetrieb ist ein Betrieb, der Abfälle sammelt, befördert, lagert, behandelt, verwertet, beseitigt, mit ihnen handelt oder sie maklert und für eine oder mehrere dieser Tätigkeiten durch eine technische Überwachungsorganisation oder eine Entsorgergemeinschaft zertifiziert ist (§ 56 Absatz 2 KrWG). Das Zertifikat bezeichnet die zertifizierten Tätigkeiten genau, insbesondere bezogen auf Standorte, Anlagen und Abfallarten; es ist zu befristen, die Gültigkeitsdauer darf 18 Monate nicht überschreiten, und die Voraussetzungen werden mindestens jährlich überprüft (§ 56 Absatz 3 KrWG). Das Überwachungszeichen darf nur geführt werden, soweit und solange der Betrieb zertifiziert ist (§ 56 Absatz 4 KrWG). Die Gestaltung des Zertifikats richtet sich nach dem Vordruck der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (§ 25 EfbV), die Überprüfung nach § 22 EfbV; die Länder führen ein öffentlich zugängliches Register (§ 28 EfbV). Für gefährliche Abfälle ist eine Erlaubnis nach § 54 KrWG erforderlich, von der zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe im Umfang ihrer Zertifizierung ausgenommen sind. Stand: September 2026.
Dieser Hinweis ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zum Entsorgungsfachbetrieb
Wie lange gilt ein Zertifikat?
Es ist zu befristen, und die Gültigkeitsdauer darf 18 Monate nicht überschreiten (§ 56 Absatz 3 KrWG). Deshalb steht auf jeder Urkunde ein Datum, bis zu dem sie gilt. Das Vorliegen der Voraussetzungen wird mindestens jährlich überprüft.
Wer stellt das Zertifikat aus?
Eine technische Überwachungsorganisation – ein Zusammenschluss von Sachverständigen – oder eine anerkannte Entsorgergemeinschaft. Beide sind private Stellen, arbeiten aber nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Entsorgungsfachbetriebeverordnung.
Ist jeder Schrotthändler ein Entsorgungsfachbetrieb?
Nein. Die Zertifizierung ist freiwillig. Viele Betriebe arbeiten stattdessen auf Grundlage der Anzeige nach § 53 KrWG. Das Zertifikat ist die weitergehende Variante, weil es regelmäßig überprüft wird und die Erlaubnis nach § 54 KrWG im Umfang der Zertifizierung ersetzt.
Wo kann ich nachschauen, ob ein Betrieb zertifiziert ist?
Die Länder führen ein gemeinsames elektronisches Register, das der Öffentlichkeit zugänglich zu machen ist (§ 28 EfbV). Den Zugang nennt dir die für Abfallwirtschaft zuständige Landesbehörde. Der kürzeste Weg bleibt, beim Betrieb nach der Urkunde zu fragen – und bei Zweifeln bei der ausstellenden Stelle nachzufragen.
Was bringt mir das Zertifikat als Privatkunde?
Vor allem Sicherheit darüber, wohin dein Material geht und dass Ausstattung und Fachkunde geprüft wurden. Über den Preis sagt es nichts. Wie du bei der Abrechnung prüfst, steht unter Schrotthändler finden.
Darf sich ein Betrieb ohne Zertifikat so nennen?
Den Namen und das Überwachungszeichen darf ein Betrieb nur führen, soweit und solange er zertifiziert ist (§ 56 Absatz 4 KrWG). Wirbt jemand damit, ohne eine gültige Urkunde zeigen zu können, ist das ein deutliches Warnsignal.
Quellen: Kreislaufwirtschaftsgesetz §§ 53, 54, 56; Entsorgungsfachbetriebeverordnung §§ 22, 25, 28 und Anlage 3 (Vordruck des Zertifikats) – über gesetze-im-internet.de, abgerufen im September 2026. Anforderungen an Schrottgeier-Partner: Partner werden.
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