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Schrott entsorgen nach Stadt: kommunale Regeln im Überblick

Was mit Metall zu tun ist, entscheidet in Deutschland nicht der Bund, sondern deine Kommune. Hier steht je Stadt, was gilt – belegt und mit Datum.

  • Fachbetrieb aus deiner Region
  • Keine Elektrogeräte – rechtssicher
  • Anfrage kostenlos

Redaktion SchrottgeierZuletzt geprüft am 02.10.2026Quellen auf dieser Seite

Die Schrottpreise sind bundesweit dieselben, denn sie hängen an der Londoner Metallbörse. Alles andere ist örtlich geregelt: Wie viele Wertstoffhöfe es gibt, ob dort Metall kostenlos angenommen wird, ob Sperrmüll etwas kostet und was eine Containergenehmigung auf öffentlichem Grund kostet, legt jede Stadt selbst fest. Genau diese Angaben stehen auf den Städteseiten – jede Zahl mit Quelle und Abrufdatum.

Was ein Container auf der Straße kostet – Stadt für Stadt

Die größte Überraschung für Betriebe steckt nicht im Containerpreis, sondern in der Sondernutzungsgebühr der Stadt. Dieselbe Mulde, dieselbe Woche, dieselbe Fläche – und die Spanne reicht von einem einstelligen Betrag bis in den dreistelligen Bereich. Die Tabelle rechnet für jede Stadt denselben Fall nach deren eigener Gebührensatzung: 12 Quadratmeter Stellfläche, sieben Tage Standzeit, jeweils teuerste Zone.

0,00 € bis 178,20 € – so weit liegen Münster und Hamburg für denselben Container, dieselbe Fläche und dieselbe Standzeit auseinander.

Sondernutzungsgebühr für einen Container: 12 m² Stellfläche, 7 Tage Standzeit, 45 Städte mit veröffentlichten Sätzen
StadtBemessungMindestgebührBeispiel
Hamburg14,85 € je m² und Monat (günstiger als der Tagessatz)58,00 €178,20 €
Duisburg2,00 € je m² und Tag40,00 €168,00 €
Mönchengladbacherster Tag frei + 1,55 € je m² und Tag–111,60 €
Lübeck15,00 € je Behälter und Tag15,00 €105,00 €
Osnabrück7,00 € je m² und Woche–84,00 €
Rostock1,00 € je m² und Tag8,00 €84,00 €
Mülheim an der Ruhr0,97 € je m² und Tag15,00 €81,00 €
Krefeld0,872 € je m² und Tag15,00 €73,00 €
Stuttgart10,00 € je Behälter und Tag–70,00 €
Saarbrücken5,60 € je m² und Monat12,00 €68,00 €
Leverkusen0,217 € je m² und Tag58,00 €58,00 €
Erfurt0,15 € je m² und Tag50,00 €50,00 €
Dresden0,50 € je m² und Tag–42,00 €
Hamm0,233 € je m² und Tag40,00 €40,00 €
Köln38,00 € je Behälter und Woche–38,00 €
Bonn37,70 € je Behälter und Woche, gerundet auf 50 Cent37,70 €37,50 €
Essen5,00 € je Behälter und Tag–35,00 €
Berlin0,40 € je m² und Tag–33,60 €
Chemnitz4,65 € je Behälter und Tag15,95 €32,55 €
Frankfurt am Main365,00 € je Behälter und Jahr, 1/12 je angefangenem Monat–31,00 €
Dortmund0,15 € je m² und Tag30,68 €30,68 €
Bremen30,00 € je Behälter und Woche–30,00 €
Düsseldorf4,00 € je Behälter und Tag30,00 €30,00 €
Magdeburg0,34 € je m² und Tag28,00 €28,56 €
Kassel4,00 € je Behälter und Tag (über 7 m³)20,00 €28,00 €
München2,25 € je m² und Woche–27,00 €
Ludwigshafen am Rhein26,03 € je Behälter und Woche–26,00 €
Oldenburg2,00 € je m² und Woche–24,00 €
Freiburg im Breisgau23,00 € je Behälter und Woche–23,00 €
Aachen21,50 € je Behälter und Monat (über 10 m³), aufgerundet13,00 €22,00 €
Oberhausen3,07 € je Behälter und Tag15,00 €21,50 €
Augsburgbis 0,25 € je m² und Tag (Spanne 0,05–0,25 €)10,00 €21,00 €
Hannover0,25 € je m² und Tag20,00 €21,00 €
Nürnberg20,40 € je angefangene 25 m² und Woche–20,40 €
Kiel2,50 € je Behälter und Tag20,00 €20,00 €
Potsdam20,00 € je Behälter und Woche (über 10 m³)–20,00 €
Halle (Saale)0,22 € je m² und Tag–18,48 €
Wuppertal2,60 € je Behälter und Tag13,00 €18,00 €
Bochum1,10 € je m² und Woche16,00 €16,00 €
Braunschweig14,60 € je Behälter und Woche–14,60 €
Leipzig0,13 € je m² und Tag2,50 €10,92 €
Hagen0,10 € je m² und Tag (Nr. 3.1)–8,40 €
Wiesbaden1,00 € je Behälter und Tag5,00 €7,00 €
Bielefeldlaut Stadt nur Verwaltungsgebühr (14,50 €)–0,00 €
Münstererste 30 Tage frei–0,00 €
Karlsruhenur Rahmen 15–150 € je Monat–nicht berechenbar
Mainznur Spanne 3–4 € je m² und Monat–nicht berechenbar
Mannheimkeine Tarifstelle für Container–nicht berechenbar

Gerechnet nach der jeweils teuersten Zone der örtlichen Sondernutzungsgebührensatzung, ohne Verwaltungsgebühr, verkehrsrechtliche Anordnung und Beschilderung. Quelle und Abrufdatum stehen auf der jeweiligen Städteseite; verbindlich ist der Bescheid der Stadt.

Auf der Seite der jeweiligen Stadt steht der Rechner, mit dem Sie Fläche und Standzeit frei einstellen können – und die Quelle mit Abrufdatum. Wie Sie den Antrag stellen und wer für Schäden am Belag haftet, erklärt Container auf öffentlichem Grund.

Baden-Württemberg 4

Bayern 3

Berlin 1

Brandenburg 1

Bremen 1

Hamburg 1

Hessen 3

Mecklenburg-Vorpommern 1

Niedersachsen 4

Nordrhein-Westfalen 18

Rheinland-Pfalz 2

Saarland 1

Sachsen 3

Sachsen-Anhalt 2

Schleswig-Holstein 2

Thüringen 1

Was auf jeder Städteseite steht

  • Wertstoffhöfe: wie viele es gibt, ob Metall und Elektrogeräte kostenlos angenommen werden und welche Mengen frei sind.
  • Sperrmüll: kostenlos oder kostenpflichtig, wie die Anmeldung läuft und ob Metall mitgeht.
  • Container auf öffentlichem Grund: zuständige Behörde, Vorlauf, Gebühr – mit Rechner, wo die Stadt ihre Sätze veröffentlicht.
  • Preise und Werkzeuge: die Tagespreise aus dem Preismonitor und der Gewichtsrechner für das eigene Material.

Warum wir keine Händlerlisten zeigen

Viele Portale füllen Städteseiten mit Adressen, die sie nie geprüft haben. Wir nicht. Schrottgeier hat keinen eigenen Fuhrpark und keinen Standort in diesen Städten, sondern vermittelt Anfragen an Fachbetriebe, die ihre abfallrechtlichen Nachweise vorgelegt haben. Das Netz wächst Gebiet für Gebiet. Ist für deine Postleitzahl noch kein Betrieb dabei, sagt dir das Formular das ehrlich – und wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen. Woran du vor Ort selbst einen seriösen Betrieb erkennst, steht unter Schrotthändler in der Nähe finden.

Deine Stadt fehlt?

Eine Städteseite entsteht erst, wenn die kommunalen Angaben geprüft und belegt sind. Das dauert je Stadt seine Zeit, deshalb kommen die Seiten nach und nach dazu. Die bundesweiten Antworten gelten aber überall: Metall entsorgen, Schrottabholung und Schrottcontainer für Gewerbe.

Quellen je Stadt: kommunale Entsorgungsbetriebe, Abfall- und Gebührensatzungen sowie die Service-Portale der Städte, jeweils mit Abrufdatum auf der Städteseite. Kommunale Regeln ändern sich; verbindlich ist immer die Auskunft deiner Stadt.

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