Ratgeber
Schrottsammler: Was sie dürfen – und was nicht
Zettel im Briefkasten, Transporter in der Straße: Schrott sammeln ist erlaubt – aber nur mit Anzeige, und nie mit deinem alten Kühlschrank auf der Ladefläche.
Schrott einzusammeln ist nicht verboten. Es ist an Pflichten gebunden, die auf dem Handzettel im Briefkasten selten auftauchen: Wer gewerblich Abfälle sammelt, befördert, mit ihnen handelt oder sie maklert, muss das vor Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen (§ 53 Absatz 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz). Eine gewerbliche Sammlung ist zusätzlich spätestens drei Monate vor Beginn anzuzeigen (§ 18 Absatz 1 KrWG). Und eines dürfen Sammler in keinem Fall mitnehmen: Elektro- und Elektronikaltgeräte aus deinem Haushalt. Hier steht, woran du erkennst, ob jemand nach diesen Regeln arbeitet.
Wer überhaupt Schrott einsammeln darf
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz kennt keine Lizenz „Schrottsammler“. Es knüpft an die Tätigkeit an, und dafür gelten drei Stufen:
- Anzeige der Tätigkeit. Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen haben die Tätigkeit ihres Betriebes vor deren Aufnahme der zuständigen Behörde anzuzeigen, sofern sie keine Erlaubnis nach § 54 Absatz 1 haben (§ 53 Absatz 1 KrWG).
- Zuverlässigkeit, Fach- und Sachkunde. Inhaber und die für Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen müssen zuverlässig sein; sie und das Personal brauchen die für ihre Tätigkeit notwendige Fach- und Sachkunde (§ 53 KrWG).
- Erlaubnis bei gefährlichen Abfällen. Für gefährliche Abfälle ist eine Erlaubnis nötig (§ 54 KrWG). Zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe sind davon ausgenommen, soweit sie für die Tätigkeit zertifiziert sind – was das Zertifikat aussagt, steht im Ratgeber Entsorgungsfachbetrieb.
Dazu kommt die Kennzeichnung: Sammler und Beförderer haben Fahrzeuge, mit denen sie Abfälle auf öffentlichen Straßen befördern, vor Antritt der Fahrt mit zwei rückstrahlenden weißen Warntafeln zu versehen, den A-Schildern (§ 55 Absatz 1 KrWG). Für Sammler und Beförderer, die im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen sammeln oder befördern, gilt das nicht – ein fehlendes A-Schild beweist also nichts.
Grafik auf der eigenen Seite verwenden
Kostenlos nutzbar, auch gewerblich, solange sichtbar auf schrottgeier.de als Quelle verlinkt wird. Einfach diesen Code einfügen:
<a href="https://schrottgeier.de/ratgeber/schrottsammler/"> <img src="https://schrottgeier.de/wp-content/themes/schrottgeier/assets/img/grafiken/schrottsammler-anzeigen.svg" alt="Zeitachse mit vier Pflichten für Schrottsammler nach §§ 18, 53, 54 und 55 KrWG und dem Verbot, Elektroaltgeräte einzusammeln" width="800"> </a> <p>Grafik: <a href="https://schrottgeier.de/">schrottgeier.de</a></p>
Gewerbliche Sammlung oder „nur Ankauf“?
Beliebtes Argument an der Haustür: Man sammle gar nicht, man kaufe an oder hole nur nach Absprache ab. So bequem zieht das Gesetz die Grenze nicht. Eine gewerbliche Sammlung ist eine Sammlung, die zum Zweck der Einnahmeerzielung erfolgt; dass sie auf vertraglicher Grundlage zwischen Sammler und privater Haushaltung in dauerhaften Strukturen stattfindet, steht dem ausdrücklich nicht entgegen (§ 3 Absatz 18 KrWG). Ob im Einzelfall eine anzeigepflichtige Sammlung vorliegt, beurteilt die zuständige Behörde.
Der Zettel im Briefkasten
Am Handzettel erkennst du schon einiges. Ein Betrieb, der seine Tätigkeit ordentlich angezeigt hat, hat keinen Grund, sich zu verstecken. Darauf gehören:
- Der Firmenname in der angemeldeten Form – nicht nur „Schrott & Metall“.
- Eine vollständige Anschrift, die du auf der Karte wiederfindest.
- Eine Telefonnummer, am besten ein Festnetzanschluss am Betriebssitz.
- Die Angabe, was mitgenommen wird und was nicht. Wer Elektrogeräte ausdrücklich ausschließt, kennt die Rechtslage.
Hat der Betrieb eine Website, muss dort ein Impressum stehen: Für geschäftsmäßig angebotene digitale Dienste sind unter anderem Name und Anschrift, bei Gesellschaften Rechtsform und Vertretungsberechtigte sowie eine E-Mail-Adresse leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten (§ 5 Digitale-Dienste-Gesetz). Fehlt beides, hast du im Streitfall niemanden, an den du dich wenden kannst.
Grafik auf der eigenen Seite verwenden
Kostenlos nutzbar, auch gewerblich, solange sichtbar auf schrottgeier.de als Quelle verlinkt wird. Einfach diesen Code einfügen:
<a href="https://schrottgeier.de/ratgeber/schrottsammler/"> <img src="https://schrottgeier.de/wp-content/themes/schrottgeier/assets/img/grafiken/schrotthaendler-check.svg" alt="Sechs Prüfpunkte für einen seriösen Schrotthändler: Waage, Wiegeschein, Ausweis, Preise je Sorte, Standort, keine Elektrogeräte" width="800"> </a> <p>Grafik: <a href="https://schrottgeier.de/">schrottgeier.de</a></p>
Warnsignale
- Nur eine Handynummer, kein Firmenname, keine Anschrift.
- „Wir nehmen alles mit“ – Elektrogeräte, Batterien, Farbeimer, Bauschutt. Alles mitzunehmen ist kein Service.
- Ein fester Preis, ohne dass jemand das Material gesehen hat – oder eine Zusage, die nach der Verwiegung plötzlich anders lautet.
- Keine Quittung. Ohne Beleg über Sorte, Gewicht und Preis kannst du nicht prüfen, was auf der Waage lag.
Die ausführliche Prüfliste für Betriebe mit eigenem Platz steht auf der Seite Schrotthändler finden.
Was Sammler nicht mitnehmen dürfen
Hier hört die Verhandlungssache auf. Das gehört nicht auf den Transporter eines Schrottsammlers:
Grafik auf der eigenen Seite verwenden
Kostenlos nutzbar, auch gewerblich, solange sichtbar auf schrottgeier.de als Quelle verlinkt wird. Einfach diesen Code einfügen:
<a href="https://schrottgeier.de/ratgeber/schrottsammler/"> <img src="https://schrottgeier.de/wp-content/themes/schrottgeier/assets/img/grafiken/ja-nein-abholung.svg" alt="Was der Fachbetrieb bei der Abholung mitnimmt und was nicht" width="800"> </a> <p>Grafik: <a href="https://schrottgeier.de/">schrottgeier.de</a></p>
- Elektro- und Elektronikaltgeräte. Waschmaschine, Trockner, Herd, Mikrowelle, Fernseher, Werkzeug mit Akku – alles, was Strom, Batterie oder Akku braucht. Altgeräte sind getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen (§ 10 ElektroG); für private Haushalte sieht das Gesetz die Sammlung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sowie die Rücknahme durch Hersteller und Vertreiber vor (§§ 13, 16, 17 ElektroG). Mobile Sammler kommen darin nicht vor. Details: Elektroschrott: Was dazugehört.
- Kühl- und Gefriergeräte sind der heikelste Fall, weil das Kältemittel abgesaugt werden muss, bevor etwas zerlegt wird: Kühlschrank entsorgen, Waschmaschine entsorgen.
- Batterien und Akkus gehören getrennt zurück in den Handel oder zur Sammelstelle; beschädigte Akkus sind eine Brandquelle: Akku entsorgen, Autobatterie entsorgen.
- Gasflaschen gehen zurück an den Vertreiber, nicht auf die Ladefläche: Gasflasche entsorgen.
- Asbestverdächtige Teile. Alte Nachtspeicheröfen können Asbest enthalten und werden von einer zugelassenen Fachfirma ausgebaut: Nachtspeicherofen entsorgen.
- Altfahrzeuge werden an einer anerkannten Annahmestelle abgegeben und in einem zertifizierten Demontagebetrieb zerlegt: Auto verschrotten.
Umgekehrt gilt: Heizkörper, Rohre, Zäune, Regale, Gartentore, Felgen ohne Reifen, Armaturen und Kabelreste sind Metallschrott und dürfen mit.
Was dir das bringt oder kostet
Die Abholung ist in vielen Fällen kostenlos, aber nicht aus Freundlichkeit: Die Tour trägt sich aus dem Materialwert. Der Hebel ist fast immer das Buntmetall. Stahl-Mischschrott liegt aktuell bei 0,13–0,18 €/kg, blanker Kupferdraht bei 10,33–11,35 €/kg, Stand . Ein Kilo Kupfer ersetzt sehr viele Kilo Eisen. Kommen nur ein paar Regalböden zusammen, trägt sich die Fahrt nicht – dann ist eine Anfahrtspauschale keine Abzocke, sondern die Rechnung: Wann Schrottabholung kostenlos ist.
Wird dir Geld geboten, gilt dieselbe Regel wie am Schrottplatz: Lass dir einen Beleg geben, mit Datum, Sorte, Gewicht, Preis je Kilogramm und Summe. Barzahlung ohne Papier heißt, dass du weder Verwiegung noch Einstufung nachvollziehen kannst. Bei größeren Mengen fährst du oft besser damit, selbst zum Schrotthändler zu fahren und auf der geeichten Waage zuzusehen; die Spannen mit ihrer Berechnungsbasis stehen im Preismonitor.
Schrottgeier kauft selbst nichts an und fährt nicht. Deine Anfrage geht an einen regionalen Fachbetrieb, der vorher seine Nachweise vorgelegt hat – die Anzeige nach § 53 KrWG oder ein Entsorgungsfachbetrieb-Zertifikat und die Zusage, keine Elektroaltgeräte mitzunehmen.
Sperrmüll: Darf jemand mitnehmen, was an der Straße steht?
Erzeuger und Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen sind verpflichtet, diese dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen (§ 17 Absatz 1 KrWG) – also der Abfuhr deiner Kommune. Was du zum angemeldeten Termin an die Straße stellst, ist für genau diese Abfuhr bestimmt. Viele Kommunen regeln in ihrer Abfallsatzung ausdrücklich, dass bereitgestellter Sperrmüll nicht durchsucht und nicht mitgenommen werden darf. Ob und wie streng das bei dir gilt, steht in der Abfallsatzung deiner Stadt oder deines Landkreises; ein bundesweit einheitliches Ja oder Nein gibt es nicht.
Ausnahmen von der Überlassungspflicht sieht das Gesetz unter anderem für gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen vor (§ 17 Absatz 2 Nummer 3 und 4 KrWG) – und genau diese sind nach § 18 KrWG drei Monate vorher anzuzeigen. Wer legal bei Privathaushalten sammelt, hat also einen Vorgang bei der Behörde und kann davon erzählen, wenn du fragst.
Der rechtliche Rahmen kurz gefasst
Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen haben die Tätigkeit ihres Betriebes vor deren Aufnahme der zuständigen Behörde anzuzeigen, sofern sie keine Erlaubnis nach § 54 Absatz 1 KrWG haben (§ 53 Absatz 1 KrWG); Inhaber und Leitung müssen zuverlässig sein, Inhaber und Personal über die notwendige Fach- und Sachkunde verfügen. Für gefährliche Abfälle ist eine Erlaubnis nötig (§ 54 KrWG), von der zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe ausgenommen sind. Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen sind spätestens drei Monate vor der beabsichtigten Aufnahme anzuzeigen (§ 18 Absatz 1 KrWG). Elektro- und Elektronikaltgeräte aus privaten Haushalten laufen über eigene Wege (§§ 10, 13, 16, 17 ElektroG); Verstöße gegen das ElektroG können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Ob in deinem Fall eine anzeigepflichtige Sammlung vorliegt, entscheidet die zuständige Behörde. Stand: September 2026.
Dieser Hinweis ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu Schrottsammlern
Sind Schrottsammler verboten?
Nein. Schrott zu sammeln ist eine zulässige gewerbliche Tätigkeit, aber sie ist anzeigepflichtig: die Tätigkeit als Sammler, Beförderer, Händler oder Makler vor ihrer Aufnahme (§ 53 KrWG), eine gewerbliche Sammlung zusätzlich spätestens drei Monate vor Beginn (§ 18 KrWG). Elektroaltgeräte aus Privathaushalten sind in keinem Fall dabei.
Darf ein Schrottsammler einfach klingeln?
Wer außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung ohne vorhergehende Bestellung Waren ankauft, betreibt ein Reisegewerbe und braucht dafür eine Reisegewerbekarte (§ 55 Gewerbeordnung). Du darfst jederzeit nach Firmenname und Anschrift fragen – und musst nichts herausgeben.
Darf der Sammler meinen alten Kühlschrank mitnehmen?
Nein. Kühlgeräte sind Elektroaltgeräte. Aus privaten Haushalten werden sie über die kommunalen Sammelstellen, über rücknahmepflichtige Händler oder über die Hersteller zurückgenommen. Ein Betrieb, der deinen Kühlschrank stehen lässt, arbeitet korrekt.
Muss ich etwas bezahlen, wenn der Sammler kommt?
Das hängt an Menge, Buntmetallanteil, Entfernung und Aufwand. Bei ordentlich Material ist die Abholung oft kostenlos, bei wenigen Kilo Eisen kann eine Anfahrtspauschale anfallen. Seriös ist, wer dir das vorher sagt und nicht erst, wenn der Transporter vor der Tür steht.
Muss ich meinen Ausweis zeigen?
Beim Ankauf erfassen Betriebe in der Regel die Personalien, um ihre Ankäufe zu dokumentieren und die Gutschrift auszustellen. Gibst du deine Daten heraus, solltest du im Gegenzug einen Beleg über Sorte, Gewicht und Preis bekommen.
Was mache ich, wenn jemand Elektrogeräte einsammelt?
Du musst nichts unternehmen und solltest niemanden zur Rede stellen. Willst du es melden, ist die für Abfallrecht zuständige Stelle deiner Stadt oder deines Landkreises die richtige Adresse. Für dich gilt: Geräte mit Kabel, Batterie oder Akku gehen zum Wertstoffhof oder in die Rücknahme im Handel.
Quellen: Kreislaufwirtschaftsgesetz § 3 Absatz 18, §§ 17, 18, 53, 54, 55; Elektro- und Elektronikgerätegesetz §§ 10, 13, 16, 17; Gewerbeordnung § 55; Digitale-Dienste-Gesetz § 5 – über gesetze-im-internet.de, abgerufen im September 2026. Sperrmüll: Abfallsatzung der jeweiligen Kommune. Preise: Preismonitor schrottgeier.de, Stand . Rechenweg: Methodik.
Schrott abholen lassen
Der Fachbetrieb in deiner Region sagt dir vorher, ob die Abholung kostenlos ist.
Abholung anfragen